Verfahren - Bestellantrag

Gemeinden können das Signet mit dem Antragsformular bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Landeskirche bestellen. Die Bestellung beinhaltet den Kauf eines Signet-Schildes, das gegen Rechnung vom Medienhaus zugesandt wird.

 

Antragsformulare zum Download

 

Nach Durchsicht des Antrags kann die Geschäftsstelle das Signet für die Kirchenöffnung freigeben. Die Kirche wird dann in die EKD-Kirchenapp als geöffnete Kirche eingetragen. Die Signeteigenschaft wird auch in die Kirchendatenbank orte.elkw.de eingetragen. Dort besteht Gelegenheit, nähere Angaben zum Kirchengebäude und zur Öffnung selbst aktuell zu halten.

Kirchen mit Signet werden dann auch im Bereich "Kirche und Tourismus" (z.B. auf der CMT) beworben. Die Listen der Kirchen werden Kartenverlagen und Touristischen Publikationen zur Verfügung gestellt.

Zur Prüfung der Selbstverpflichtung werden die teilnehmenden Kirchen in größeren Abständen durch Brief oder Mail aufgerufen.